Überlassen Sie Ihre Behördenwege uns – wir beraten Sie, bereiten die Unterlagen vor, buchen die Termine und begleiten Sie zu den Behörden – so ist Ihr Start im neuen Land stressfrei und sicher.
Als Drittstaatsangehöriger benötigen Sie eine Arbeits- und/oder Aufenthaltskarte, unabhängig davon, ob Sie als Privatperson, Unternehmer, Student, Angestellter oder Angehöriger nach Österreich gekommen sind. Sollte sich der Arbeitgeber während Ihres Aufenthalts in Österreich ändern, oder Sie vom Studium in ein Arbeitsverhältnis wechseln, unterstützen wir Sie ebenfalls bei der Antragstellung auf die neue Aufenthaltskarte.
Gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten beraten wir Sie hinsichtlich der richtigen Aufenthaltskarte (RWR, RWR Plus, Blaue Karte EU etc.) und führen Sie durch den Prozess – von der Dokumentensammlung, über die Akterstellung, bis hin zur Einreichung- und Abholung der Aufenthaltskarte.
Sollten Sie Österreich als Ihre zukünftige Heimat auserkoren haben, begleiten wir Sie von der ersten Aufenthaltskarte bis hin zu Daueraufenthaltskarte und Beantragung der österreichischen Staatbürgerschaft.
Als EU/EWR und Schweizer Bürger genießen Sie freies Arbeits- und Aufenthaltsrecht in Österreich, dennoch müssen Sie binnen 4 Monaten nach der Wohnsitzmeldung eine EU – Anmeldung bei der zuständigen Behörde in Österreich machen.