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20. Juni 2024

Pepper The Fox

Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Abschlüssen

Pepper the Fox weiß, dass zahlreiche Internationals die große berufliche Reise ins Ausland gemeinsam mit ihren PartnerInnen und Familien antreten. Für viele Angehörige ist die Anfangszeit im neuen Land oftmals noch schwer. Man kennt kaum Leute, der/die PartnerIn ist untertags im neuen Unternehmen beruflich unterwegs, eventuelle Kinder sind im Kindergarten und/oder Schule untergebracht und man selbst muss nun andere Wege finden und gehen, um sich langsam, aber sicher in Österreich integrieren zu können.

Unser Pepper hat sich nun Gedanken gemacht, wie er auch die Angehörigen unserer KundInnen bei ihren ersten (beruflichen) Schritten in Österreich unterstützen kann und hat sich hierfür mit dem Thema Anerkennungen und Bewertungen von ausländischen Abschlüssen und Titeln in Österreich befasst…

Zunächst ein kleiner Überblick der zusammenhängenden Begrifflichkeiten:

Um in Österreich arbeiten und/oder studieren zu dürfen bedarf es in manchen Fällen einer offiziellen Anerkennung des im Ausland erworbenen akademischen Titels bzw. etwaiger Abschlüsse und Zeugnisse.

Bei den offiziellen Anerkennungen unterscheidet man zwischen Nostrifikation, Nostrifizierung, Berufsanerkennung, und Anerkennungen anderer Berufsausbildungen bzw. Anerkennungen für ein (weiteres) Studium in Österreich.

Für diese sind, in der Regel, die jeweiligen Universitäten, Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen, oder das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zuständig.

Welche Form der Anerkennung zu tragen kommt, hängt davon ab, um welche Art von Zeugnis/Abschluss es sich handelt. In jedem Fall wird dieser mit dem österreichischen Äquivalent verglichen. In weiterer Folge bestimmt die jeweilige Anerkennung die rechtliche Relevanz für Beruf und/oder Studium.  

EU-BürgerInnen brauchen, auf Grund unterschiedlicher EU-Abkommen, oftmals kaum offizielle Anerkennungen. Jedoch müssen Qualifikationen für reglementierte Berufe, im Zuge eines Schnellverfahrens („EU-Berufsanerkennung“), sehr wohl anerkannt werden.

Im Gegensatz zur Anerkennung hat die Bewertung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und Zeugnissen keine rechtliche Relevanz.

Bei Bewertungen handelt es sich um Einschätzungen bzw. grundsätzlichen Bewertungen der Vergleichbarkeit von ausländischen Abschlüssen und Zeugnissen mit jenen, die in Österreich ausgestellt werden. Diese können für Sie dann relevant werden, wenn in Ihrem Fall, keine Notwendigkeit einer Nostrifizierung besteht. Sie können beim Einstieg in den österreichischen Arbeitsmarkt durchaus hilfreich sein, da sie dem/der potenziellen ArbeitgeberIn die Einschätzung Ihrer Kenntnisse erleichtern kann.

Für Bewertungen ist in Österreich ENIC NARIC AUSTRIA zuständig.

 

Und last but not least…

Offizielle Anerkennung ohne Nachweis

Hier soll das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz Erleichterung bringen: Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, sowie Vertriebene, welche unverschuldet keine Nachweise zur Ausbildung (bspw. Zeugnisse) vorlegen können, haben die Möglichkeit sich bei österreichischen Beratungsstellen Unterstützung zu holen, um ihre Qualfikationen weitestgehend anerkennen zu lassen.                                                 

Grundsätzlich kann man sagen, dass es in Österreich eine ganze Reihe an Beschäftigungsmöglichkeiten für die PartnerInnen unserer KundInnen gibt: Erwerbsarbeit (je nach Arbeitsberechtigung), ehrenamtliche Arbeit, Engagement in Kindergärten und Schulen, Aus- und Weiterbildungen etc.

Wenn Sie als Angehörige/r Unterstützung auf Ihrem (beruflichen) Weg in Österreich brauchen, sorgen Sie sich nicht, wir lassen Sie nicht im Regen stehen… kontaktieren Sie gerne unsere RANDOS Consultants.

    Don’t worry – be relocAIDed… 


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